Brandschutz und Brandschutztüren

Erst wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, wird es für eingeschlossene Personen richtig brenzlig. Deshalb schreibt der Gesetzgeber überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen vor.

Brandschutztüren, auch Feuerschutztüren genannt, dienen als vorbeugender Brandschutz und müssen immer selbstschließend sein. Das heißt, wenn sie offen stehen, müssen sie demnach ohne Wirkung von außen wieder zufallen. Brandschutztüren werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet: So gibt es beispielsweise T30/EI230, T60/EI260 oder auch T90/EI290 Brandschutztüren. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen beziffern die Dauer in Minuten, die die Tür in einem genormten Brandfall mindestens standhält. Somit ist eine T30 Tür beispielsweise dahingehend geprüft worden, mindestens 30 Minuten lang standzuhalten. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Nutzung und Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht sein.

Da es bei Brandschutztüren vor allem auf die Funktion ankommt und diese lebensrettend sein kann, ist eine fachgerechte Montage besonders wichtig. Neben einer individuellen Beratung, welche Tür die passende für Sie ist, bauen wir Brandschutztüren auch fachgerecht ein und sorgen so dafür, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren. Dies kann auch für die Bauabnahme entscheidend sein.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und bieten Ihnen die folgenden Systeme an:

Brandschutztüren aus Aluminium

Mit KLAUKE Brandschutztüren lassen sich Gebäude in definierte Brandabschnitte unterteilen. Sie erfüllen alle Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse T30/F30 nach DIN 4102.

Der Hersteller bieter zusätzlich selbstschließende Rauschschutztüren nach DIN 18095 an, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern.

KLAUKE-Produkte sind RAL-zertifiziert und unterliegen der regelmäßigen Fremdüberwachung durch das ift-Rosenheim. Hierbei werden die strengen Anforderungen an die Dauerfunktion, das Differenzklima, die mechanische Festigkeit, die Windlast- und Schlagregendichtigkeit überprüft. Die gesetzlichen Vorschriften der Energieeinsparverordnungen werden von den KLAUKE-Bauelementen mehr als erfüllt.

© Fotos / Text by KLAUKE GmbH & Co. KG, Deutschland

Stahltüren

Neben einer T30/EI230 feuerhemmenden Funktion bieten die Brandschutztüren von HÖRMANN zusätzlich eine sehr gute Wärmedämmung, Schallschutz und sind optional auch rauchdicht erhältlich. Speziell bei Heizungsräumen sollten Sie die gesetzlichen Vorschriften beachten, die in den Landesbauordnungen der Länder bzw. in der Feuerschutzverordnung zu finden sind. Je nach Nutzungsart eines Heizraumes und der darin enthaltenen Feuerungsstätte gelten gesetzliche Vorgaben, die vorschreiben, dass eine feuerhemmende Tür zwischen Heizungsraum und dem angrenzenden Raum eingesetzt werden muss.

Ein besondererer Vorteil ist es zudem, wenn die Tür in vielen Farben und Holzdekoroberflächen erhältlich ist, sodass sie sich optimal an die Türen im Wohnbereich anpassen lässt. Hier sind beispielweise auch zwischen Garage und Keller Brandschutztüren sinnvoll, da sie im Brandfall das Ausbreiten des Feuers auf angrenzende Räume praktisch verhindern. Optional werden diese auch einbruchhemmend, rauchdicht und schalldämmend angeboten.

© Fotos / Text by HÖRMANN, Deutschland

Feststellanlagen

Mit Feststellanlagen können Brandschutztüren in Ihrem Gebäude barrierefrei genutzt werden. Wie ein Türfeststeller halten sie Türen offen. Im Notfall schließen sie Brandschutztüren selbsttätig und sicher. Offengehalten werden die mit einem entsprechenden Türschließer ausgestatteten Brandschutztüren elektrisch. So lange bis sie entweder manuell oder (im Brandfall) durch das Auslösen des Rauchschalters geschlossen werden.

Je nach Anforderung installieren wir Feststellanlagen von den führenden Herstellern GEZE und DORMAKABA.

© Fotos / Text by GEZE, Deutschland

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